Steuersätze

 

Der neue Erbschaft- und Schenkungsteuertarif stellt wie schon bisher auf drei Steuerklassen ab. Der bisherige Steuertarif der Steuerklasse I bleibt von den anzuwendenden Steuersätzen her unverändert, allerdings werden die jeweiligen Tarifstufen, bis zu denen der jeweilige Steuersatz anzuwenden ist, großzügig aufgerundet. Für Erwerber der Steuerklassen II und III wird ein einheitlicher Tarif mit nur noch zwei unterschiedlichen Steuersätzen - jeweils 30 % und 50 % - eingeführt, wobei der Steuersatz von 50 % für steuerpflichtige Erwerbe über 6 Mio. EUR gilt.

 

 

Wert des steuerpflichtigen Erwerbs   

bis einschließlich … EUR (bisher)             

     Prozentsatz in der Steuerklasse (bisher)     

I

II

III

75.000 (52.000)

   7 (7)  

   30 (12)

  30 (17) 

300.000 (256.000)

    11 (11) 

   30 (17)

  30 (23) 

600.000 (512.000)

    15 (15) 

   30 (22)

 30 (29)

6.000.000 (5.113.000)

   19 (19)

   30 (27)

 30 (35)

13.000.000 (12.783.000)

   23 (23)

   50 (32)

 50 (41)

26.000.000 (25.565.000)

   27 (27)

   50 (37)

 50 (47)

über 26.000.000 (über 25.565.000)

   30 (30)

   50 (40)

 50 (50)

 

 

 Um jeweils die aktuellen Entwicklungen berücksichtigen zu können, sollten Sie sich hierzu von Ihrem Steuerberater beraten lassen.

 

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