Erbschaft- und Schenkungsteuer
Die unentgeltliche Übertragung von Anteilen an der Beteiligungsgesellschaft unterliegt der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Am 5. Dezember 2008 hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates das Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Erbschaftsteuerreformgesetz) beschlossen, das zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist.
Varianten der Verschonung
Variante |
Regelverschonung |
Verschonungsoption |
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Abschlag
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85 %
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100 %
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Behaltensfrist
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7 Jahre
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10 Jahre
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Lohnsummenklausel *
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650 %
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1.000 %
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Abzugsbetrag
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150.000 EUR
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0 EUR
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Verwaltungsvermögen
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Max. 50 %
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Max. 10 %
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Steuerpflichtig
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15 %
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0 %
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Behaltensfrist für Regelverschonung und Verschonungsoption (7 bzw. 10 Jahre):
* Bei Schiffsgesellschaften findet deshalb die Lohnsummenklausel grundsätzlich keine Anwendung.
Um jeweils die aktuellen Entwicklungen bei der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Planung zu berücksichtigen, sollte sich jeder Anleger bei seinem steuerlichen Berater informieren.
